Allgemeine Geschäftsbedingungen
Johannsmeier & Partner Media eG
- Geltungsbereich, Änderungen
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Johannsmeier & Partner Media eG (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
- Abweichende AGB des Kunden finden auf die geschlossenen Verträge keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
- Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich Coaching, Mentoring und Beratung. Abhängig von der Vereinbarung zwischen den Parteien erbringt der Anbieter beispielhaft einige oder alle der nachfolgenden Leistungen:
- Beratung im Rahmen individueller Kommunikation (Vor Ort Besuche, Videotelefonie und Chat/Email), einmalig oder als längerfristige Betreuung
- Zurverfügungstellung von Coachingmaterial
- Online- oder Präsenz-Workshops
- Teambeobachtungen und Feedback
- Durchführung von Befragungen (persönlich, in Gruppen oder elektronisch)
- Weitere Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters.
- Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt fernmündlich oder durch Annahme eines vom Anbieter an den Kunden in Textform übermittelten Angebots zustande. Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung oder einen Teil hiervon an den Anbieter, ohne sich ausdrücklich zu erklären, so stellt spätestens die Zahlung die Vertragsannahme dar. Ist der Kunde Verbraucher, stellt der Anbieter diesem eine Kopie des Vertragstextes zur Speicherung zur Verfügung.
- Allgemeine Bestimmungen
- Die Angebote und allgemeinen Darstellungen der Leistungen des Anbieters (z.B. auf Websites oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ benannt sind.
- Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und – sofern vorhanden – das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken, insbesondere im Internet, zu nutzen. Außerdem darf der Anbieter vom Kunden getroffene Aussagen als Testimonial zu Werbezwecken nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt ein und erklärt sich mit der Veröffentlichung des Bildnisses seiner Person ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat sich im persönlichen Kontakt mit dem Anbieter (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) und anderen Kunden des Anbieters stets angemessen und redlich zu verhalten und insbesondere den Ablauf von Gruppenveranstaltungen nicht zu stören. Ein unangemessenes Verhalten liegt insbesondere bei diskriminierenden, beleidigenden oder den guten Sitten zuwiderlaufenden Äußerungen vor. Verstößt der Kunde gegen dieses Gebot, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden von GruppenLiveCalls und GruppenChats auszuschließen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
- Die Zugangsdaten für den Online-Mitgliederbereich hat der Kunde sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese keinem Dritten bekannt werden. Die Nutzung des Mitgliederbereichs ist ausdrücklich nur dem Kunden selbst erlaubt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen, damit der Anbieter die Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation erfüllt sind. Verzögerungen oder Leistungsdefizite, die auf einer unterlassenen oder verzögerten Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Kunden beruhen, gehen zu seinen Lasten. Der Anbieter ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe.
- Dem Kunden ist es für die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsschluss untersagt, gegenüber den übrigen Kunden des Anbieters innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichwertige Coachingleistungen wie der Anbieter anzubieten und / oder zu bewerben. Dies gilt ebenfalls für potenzielle Kunden, mit denen sich der Anbieter in der Phase der Vertragsanbahnung befindet.
- Vereinbaren der Anbieter und der Kunde verbindliche Termine für die Leistungserbringung durch den Anbieter (z.B. Gruppen- oder Einzel-Videocalls) und bleibt der Kunde dem Termin fern, ohne dass er dem Anbieter zuvor einen triftigen Grund dafür mitgeteilt hat, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachholung des Termins, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
- Zur Verfügung gestellte Inhalte (Coachingmaterial)
- Der Anbieter ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an allen dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, Datenbanken usw.), insbesondere solchen, die über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.
- Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Vervielfältigung der Inhalte für den vertragsgemäßen Eigengebrauch des Kunden. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, so sind ausschließlich die zwischen den Parteien vereinbarten Personen zur Nutzung der Inhalte befugt. Die Nutzung durch weitere unternehmensangehörige Personen des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
- Der Kunde ist berechtigt, für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Inhalte anzufertigen.
- Abnahmebedürftige Leistungen
- Der Anbieter erbringt vornehmlich Beratungs- bzw. Coachingdienstleistungen. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ist seitens des Anbieters kein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Anbieter schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte.
- Sollte ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet sein, so gelten ausschließlich für Unternehmer ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
- Der Kunde ist nach Fertigstellung des geschuldeten Werkes verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen in Textform abzunehmen, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Kunden entspricht. Der Kunde gesteht dem Anbieter insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu. Erfolgt nach vorheriger Mahnung innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.
- Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Kunden zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
- Die Vergütung wird abweichend von § 641 BGB bereits vor Abnahme fällig.
- Erstellung von Marketingmaterial
- Der Kunde stellt dem Anbieter ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erstellung von Marketingmaterial (z.B. Werbebanner, Social-Media Ads, Landingspages usw.) zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Kunde räumt dem Anbieter ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Kunden ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere
- das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;
- das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;
- das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel, gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;
- das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie
- das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.
Der Kunde sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte dem Anbieter entgegenstehen.
- Erstellt der Anbieter für den Kunden Marketingmaterial, so räumt er dem Kunden hieran ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes einfaches Nutzungsrecht an diesem Material ein. Dies gilt auch dann, wenn die Erstellung unter Verwendung von Material erfolgt ist, welches der Kunde dem Anbieter gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verfügung gestellt hat und dabei ein neues Werk entstanden ist.
- Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und üben hinsichtlich der Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht. Dies betrifft insbesondere öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei.
- Bei Unstimmigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen, eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu finden.
- Vergütung, Fälligkeit
- Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Sie wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und ist vor Leistungsbeginn zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so wird die erste Rate mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Weitere Raten werden jeweils monatlich fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig.
- Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, wird die vereinbarte Vergütung vom Kunden per Banküberweisung auf das Bankkonto des Anbieters überwiesen. Vereinbaren die Parteien den Einzug der Vergütung per Lastschrift, so erteilt der Kunde dem Anbieter eine SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung in Textform.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, sofern sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug und bietet der Anbieter seine Leistungsbereitschaft in Abhängigkeit von der Entrichtung der Vergütung an, so befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug.
- Vertragsdauer, Kündigung
- Der Beginn der Leistungserbringung und die Vertragslaufzeit wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
- Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät oder
- sich im persönlichen Kontakt gegenüber dem Anbieter (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) oder anderen Kunden des Anbieters unangemessen verhält.
- Kündigungen sind nur wirksam, wenn diese mindestens in Textform erklärt werden.
- Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.
- Elektronische Kommunikation
- Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte Videotelefonate und unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Videotelefonate und E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kommunikation verwendeten bzw. gegenüber dem Anbieter benannten E-Mail-Postfächer eine einwandfreie Funktion aufweisen und unter den benannten E-Mail-Adressen die vom Anbieter versandten EMails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von SPAMFiltern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Datenschutz, Vertraulichkeit
- Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die ihm im Zuge der Zusammenarbeit offenbart werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.
- Der Anbieter verpflichtet sich ebenso, alle Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten, die ihm im Zuge der Zusammenarbeit offenbart werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.
- Haftungsausschluss/-begrenzung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
- Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vom Anbieter gegenüber Unternehmern zu erbringenden Leistungen ist der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
- Der Anbieter ist weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen, als Gerichtsstand Sulzheim vereinbart. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.